1. Die Rechtsfrage, wann ein Dienstverhältnis aufgelöst worden ist, ist nach dem für dieses Rechtsverhältnis maßgeblichen bürgerlichen Recht zu beantworten. 2. Vereinbaren die Beteiligten in einer
Vorruhestandsregelung, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet wird, sondern eine Beurlaubung unter Fortzahlung monatlicher Vorruhestandsbezüge erfolgt und gleichzeitig, dass eine Wiederaufnahme der
Tätigkeit vom Beginn der Beurlaubung bis zum Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen wird, so wird das Arbeitsverhältnis als solches fortgesetzt, wenn auch mit
weitgehend veränderten Rechten und Pflichten. ... mehr »